Lärm
wird oft als unerwünschter Schall bezeichnet. Demnach wäre laute
Musik, die dem Hörenden gefällt, kein Lärm. Nach einer anderen
Definition ist Lärm hörbarer Schall, der zu Belästigungen oder
Gesundheitsstörungen führt (DIN 1320, 1969). Wenn Musik Hörschäden
hervorruft, wird auch ihr demnach der negative belegte Begriff „Lärm“
zugeordnet. Die notwendige Beschäftigung mit den möglichen Gehörschäden
durch Musikschall wird deutlich, wenn man bedenkt, dass in Diskotheken Lautstärken
gemessen werden, wie sie im Arbeitsleben an ausgewiesenen Lärmarbeitsplätzen
anzutreffen sind und dort betriebliche Schutzmaßnahmen für die
Betroffenen gesetzlich erforderlich machen.
Ist Musikschall – oder Musiklärm – ein Thema, das die Lärmwirkungsforschung beschäftigen muss? Ist die Schalldosis, der sich Jugendliche aussetzen, ausreichend, um eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hörvermögens hervorzurufen? Handelt es sich bei spektakulären Einzelfällen eines akuten Lärmtraumas durch laute Musik um individuelles Fehlverhalten, oder geht es im eine Ursache-Wirkungs-Beziehung von epidemischer Größenordnung? Welche Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls für die elektroakustische Beschallung in Diskotheken, Clubs, bei Live-Musikveranstaltungen?
Bei der Abschätzung des Gehörschadensrisikos kommt es nicht nur auf die Höhe des Schallpegels (gemessen als Mittelungspegel) am Immissionsort an, sondern auch auf die Expositionszeit. Wenn die Einwirkzeiten hinreichend lang sind, besteht die Gefahr für einen lärmbedingten Hörverlust. Bezüglich Diskotheken, Clubs und Live-Konzerten spielen also die Besuchshäufigkeit und die Verweilzeit der Besucher an den jeweiligen Orten eine wesentliche Rolle. Aus den genannten Expositionsgrößen lässt sich die mittlere wöchentliche Schalldosis als energieäquivalenter Dauerschallpegel errechnen. Dieser mittlere Schallpegel wird zur Beurteilung des Gehörschadensrisikos herangezogen und hat bei Gewichtung mit den Jahren des Exponiertseins gegebenenfalls eine gehörschädigende Relevanz. Seltene Diskothekbesuche hingegen sind als unschädlich einzustufen, sofern akute Schädigungen aufgrund von hohen Einzelimpulsen und regelmäßigen Pegelspitzen ausgeschlossen werden können.
Im Teil I des Berichtes stehen die gesundheitlichen Aspekte im Vordergrund. Es werden epidemiologische Befunde zur Hörfähigkeit von Jugendlichen vorgestellt, die Anlass zur Sorge geben. Im Anschluss werden einige Aspekte der Gehörphysiologie behandelt, wobei insbesondere die Rolle der inneren und äußeren Haarzellen des cortischen Organs bei der Schallwahrnehmung näher beleuchtet wird. Es werden die Hörgewohnheiten von Jugendlichen betrachtet. Es folgen Abschätzungen bei den zu erwartenden Hörverlusten durch Musikschall unter Zugrundelegen der bei Jugendlichen üblichen Verhaltensweisen und der in Diskotheken gemessenen Musikschallpegel. Die Abschätzung werden anhand von Ergebnissen empirischer Untersuchungen überprüft.
Im Teil II „Studie zu den Musikhörgewohnheiten von Oberschülern“
werden die Ergebnisse einer Querschnittsbefragung bei Schülern einer
Berliner Oberschule zu Musikhörgewohnheiten vorgestellt. Dabei geht es
um die bevorzugte Musikrichtung, die gewünschte Lautstärke und die
schalltechnischen Bedingungen in den bevorzugten Diskotheken der befragten
433 Schüler.
Im Teil III „Studie zur Akzeptanz von Schallpegelbegrenzungen in Diskotheken“
werden die Ergebnisse eines Experiments beschrieben, in dem über den
Abend hinweg verschiedene Musikschallpegel in einer Diskothek eingestellt
wurden und von den Besuchern hinsichtlich Wohlempfinden und Akzeptanz beurteilt
wurden.